Wohnen heißt Leben, Geborgenheit, Eigenständigkeit ...
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Sie möchten von zu Hause ausziehen und suchen ein passendes betreutes Wohnangebot?
Sie möchten langfristig selbstständig und selbstbestimmt leben und suchen ein Wohnangebot, das individuelle Übergänge in andere Wohnformen zulässt?
Sie suchen Gleichgesinnte, mit denen Sie Ihren Lebensabend gestalten können?
Wohnen nach Bedürfnissen
Ein Recht auf Wohnen ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht verankert, trotzdem hat jeder Mensch in diesem Land einen Anspruch auf menschenwürdiges Wohnen.
Das sich die Bedürfnisse von Menschen mit einer Behinderung nicht grundsätzlich von denen der nicht behinderte Menschen unterscheiden, wird im Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe deutlich:
Wohnen bedeutet nicht nur Versorgung, Unterkunft und Verpflegung, sondern Geborgenheit und Eigenständigkeit, Privatsphäre und Gemeinschaft, die Möglichkeit des Rückzugs und Offenheit nach außen. Menschen mit geistiger Behinderung sollen so normal wie möglich leben können und dazu jede Hilfe bekommen, die sie für sich brauchen.
Ansprechpartner finden Sie in unserer
| Wohnstätte Barbarastraße 2 98617 Meiningen |
Tel.: 03693/50 11 90 Fax: 03693/50 11 98 Mobil: 0151/54742220 |





